Achten Sie auf dieses Zeichen

Mit diesem Warnhinweis sind Produkte und Montage-/Bedienungsanleitungen zu kennzeichnen. Produkten von omnisol liegt solch ein Warnhinweis bei.

Als Spezialist für den Sicht- und Sonnenschutz bieten wir unseren Kunden normgerechte Produkte. Kindersicherheit hat dabei oberste Priorität – und in diesem Bereich gibt es eine wichtige Neuerung. Auf EU-Ebene wurde für den Sicht- und Sonnenschutz die bisherige Rechtssituation erweitert. omnisol Produkte sind nach EN 13120 ausgestattet.

EN 13120

Die bisher aktuelle Europäische Norm für die Sicherheit von Kindern (DIN EN 13120:2009) im Zusammenhang mit dem innenliegenden Sicht- und Sonnenschutz an Fenstern und Balkon- oder Terrassentüren setzte auf die freiwillige Kennzeichnung von Warnhinweisen an den Produkten sowie in den Montage- und Bedienungsanleitungen.

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission die Vorschriften und Normen bezüglich Kindersicherung überarbeiten lassen und dieses als Mandat an das Europäische Komitee für Normung (CEN) gegeben.

Die rechtliche Grundlage für die mandatierte Eigenschaft Kindersicherheit ergibt sich aus der EURichtlinie 2001/95/EG „Allgemeine Produktsicherheit“, die in Deutschland durch das „Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt“ (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) umgesetzt wird.

Durch die Ergänzung der Europäischen Norm (EN) 13120/prA1: 2012 unterliegt die Eigenschaft der Kindersicherheit ab der offiziellen Bekanntmachung (voraussichtlich im ersten Quartal 2014) dem deutschen Produktsicherheitsgesetz und muss dann ohne Übergangsfrist umgesetzt werden.

Gerne werden wir Sie informieren, sobald uns weitere Details zu den Umsetzungsterminen vorliegen.

Bitte beachten Sie jedoch im eigenen Interesse auch Hinweise in der Presse/Fachpresse zu diesem Thema.

Im Geltungsbereich sind Produkte, die vor oder in dem Fenster oder zwischen zwei nicht verschweißten Scheiben oder irgendwo im innenliegenden Bereich eines Gebäudes montiert werden. Zum Geltungsbereich gehören alle innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzprodukte, unabhängig von deren Konstruktion und der Art der verwendeten Werkstoffe.

Wichtiger Hinweis! Die hier erwähnten Texte beschreiben nur die wichtigsten Teile der EN 13120 sowie der dazugehörigen Prüfnormen EN 16433 und EN 16434.

Bild 1
Bild 2

Die Gefahr einer Strangulierung sollte je nach System durch eine Bedienschlaufe mit Fixierungspunkten an der Wand oder am Fensterrahmen gebannt werden. Die Schlaufen mit sogenannten ortsfesten Spannvorrichtungen (Bild 1) oder Zugschnüren (Bild 2) sind aufgrund ihrer Reißfestigkeit mindestens 150 cm vom Boden entfernt zu fixieren.

Da wir als Hersteller in der Regel die Montagehöhe nicht kennen, bietet eine auf die Produkthöhe bezogene maximale Schnurlänge in der Praxis Unterstützung. Die Länge der Ketten bzw. Zugschnüre sind abhängig von der Produkthöhe.

Darüber hinaus gibt es auch schnurlose Produkte (z.B. verspannt, motorisiert), die schon die Anforderung der DIN erfüllen.

Fachhändler beachten folgende Regelung

  • Produkthöhe kleiner/gleich 250 cm –> Bedienlänge max. 100 cm
  • Produkthöhe größer 250 cm –> Bedienlänge = Produkthöhe minus 150 cm
Geben Sie bei Bestellung immer eine Bedienhöhe an! Vom Fachbetrieb wird erwartet, dass er die Endkunden auf die möglichen Gefahren hinweist und die Funktionsweise der Sicherheitseinrichtung erläutert.